Organisation

Mitglieder­versammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur transparenten Darstellung des vorangegangenen Geschäftsjahres gibt der Vorstand einen Lagebericht und stellt den Jahresabschluss vor. Der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.

Die Mitgliederversammlung beschließt über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats, der den Vorstand bestellt.

Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile. So bestimmen die Mitglieder demokratisch über die wesentlichen Entwicklungen ihres Unternehmens.

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