Alboin war König der Langobarden um 570 in Italien. Henry Bessemer war ein englischer Ingenieur, der um 1850 das Verfahren zur Massenproduktion von Stahl entwickelte. Lindenhof-Bewohner kennen diese Namen. So klingt vielleicht „Alboingärten“ auch schöner als Bessemerstraße 84.
Das ist die Adresse des 25.000 Quadratmeter großen Grundstücks nördlich der Häuser des Lindenhofs II an der Eythstraße. Hier will die Berliner Artprojekt Unternehmensgruppe 454 Wohnungen bauen und vermieten. Ein Viertel der Wohnungen sollen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen für 6,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter vergeben werden; der Rest wird zu Marktmieten angeboten. Bis zum 1. Juni lag im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg der „vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-65 VE“ zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aus.
Am 31. Mai hatte die GeWoSüd ihre Stellungnahme abgegeben:
Grundsätzlich wird das Wohnungsprojekt auf ehemaligen Gewerbeflächen begrüßt, weil es vor den Belastungen der nördlich gelegenen Gewerbebetriebe abschirmt und generell die Wohnfunktion in der Nachbarschaft stärkt.
2011 war das noch anders, als erste Pläne vorgelegt wurden: da sollte es ein Hochhaus geben und einzelne Stadtvillen, Autos sollten von der Bessemerstraße bis zur Eythstraße zirkulieren, bei der dann von Verkehrsberuhigung keine Rede mehr hätte sein können. Im neuen Plan gibt es keine Einzelbaukörper mehr, sondern eine zusammenhängende kammartige Bebauung mit 19 Aufgängen. Für 162 Autos ist Platz in Tiefgaragen, und auf dem Grundstück sind weitere 64 Parkplätze nördlich der Bebauung vorgesehen. So entsteht zwischen dem Lindenhof und der neuen Bebauung ein begrünter, autofreier Wohnhof. Die Eythstraße bleibt tabu: Ein- und Ausfahrt zu den neuen Häusern soll ausschließlich über die Bessemerstraße erfolgen.
Mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird der Bauherr Artprojekt einen Durchführungsvertrag schließen. Darin sind der Bau einer Kindertagesstätte auf dem Neubaugrundstück vorgesehen und die Kostenbeteiligung an dem Ausbau der Lindenhofgrundschule für einen dritten Klassenzug. Schließlich soll auf dem Alboinplatz das Spielplatzangebot verbessert werden und in dem entstehenden Wohnhof private Spielflächen angelegt werden.
In der Stellungnahme regt die GeWoSüd an, dass in dem Durchführungsvertrag das Ein- und Ausfahrtverbot im Bereich der Eythstraße auch bei einem möglichen Eigentümerwechsel als verpflichtend festgelegt wird.
Ein Aspekt in dem Planungsverfahren ist die Mauer, die das Neubaugrundstück von den Lindenhofbauten abgrenzt. Es ist eine massive hohe Mauer mit Vorrichtungen für Stacheldraht. Die GeWoSüd regt in ihrer Stellungnahme an, dass im Durchführungsvertrag der Abbau oder teilweise Rückbau der trennenden Mauer geregelt wird und diese durch einen begrünten Zaun ersetzt wird.
Die GeWoSüd wird dann an der Grundstücksgrenze durch Begrünungsmaßnahmen das Erscheinungsbild des Hofbereiches verbessern. Komme die Mauer nicht weg, dann sei die Standfestigkeit zu prüfen und Schäden an der Bausubstanz nachhaltig zu sanieren.
Schließlich fordert die GeWoSüd, den Bauträger zu einem zügigen Bau der neuen Wohnungen in einem kurzen Zeitraum zu verpflichten, um die Belastungen durch Lärm, Staub und Verkehr für die eigenen Wohnungen möglichst gering zu halten.