Vorab müssen wir festhalten, dass Versammlungen bis zu 1.000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen derzeit nicht verboten sind. Wir haben uns trotzdem dagegen entschieden, die Mitgliederversammlung wie geplant durchzuführen. Einige Mitglieder sagten uns bereits, dass sie an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen möchten aus Angst, sich anzustecken. Das ist absolut verständlich, da mit den schnell steigenden Infektionszahlen das Risiko zunimmt, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Viele unter Ihnen sehen das vielleicht ähnlich. Wir möchten nicht, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung bei Ihnen Unbehagen auslöst.
In Berlin wie in fast allen Bundesländern und europäischen Nachbarländern steigen jeden Tag die Infektionszahlen. Einen drastischen Stillstand des öffentlichen Lebens, wie wir ihn zu Beginn der Pandemie erlebt haben, wollen alle vermeiden. Wir haben erlebt, welche schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen das hatte. Wenn wir erreichen wollen, dass die stetige Zunahme der Infektionen in kurzer Zeit aufgehalten wird, müssen wir jetzt verantwortungsbewusst handeln. Und das heißt auch, die üblichen Kontakte zu reduzieren. So reduzieren wir das Risiko, uns anzustecken; und wenn sich alle daran halten, dann kann die Verbreitung des Virus wieder eingedämmt werden, wie das zu Beginn der Pandemie schon einmal gelungen ist.
Der Gesetzgeber hat uns eine Alternative zu einer Versammlung eröffnet:
Theoretisch könnten wir die Beschlüsse der Mitgliederversammlung in einem schriftlichen Umlaufverfahren fassen. Dagegen spricht aber aus unserer Sicht einiges:
- Aussprachen zu den Tagesordnungspunkten sind nur schriftlich, also in einem sehr beschränkten Maße möglich.
- Die zur Wahl anstehenden Kandidaten für den Aufsichtsrat können sich nicht persönlich vorstellen. Auch sind keine spontanen Kandidaturen, wie in einer Präsenzveranstaltung, möglich.
- Der Vortrag über den Prüfungsbericht durch unseren verantwortlichen Wirtschaftsprüfer reduziert sich auf die schriftliche Mitteilung über das zusammengefasste Prüfungsergebnis.
- Das ganze Verfahren verursacht einen sehr großen organisatorischen Aufwand. Wir und andere Genossenschaften haben keine Erfahrungswerte damit, weshalb der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. auch nur dann zu einem Umlaufverfahren raten, wenn die Zahl der Beteiligten relativ gering ist. Das ist der Fall, wenn eine Genossenschaft keine Mitgliederversammlung durchführt, sondern eine Vertreterversammlung, oder wenn die Genossenschaft nur aus relativ wenigen Mitgliedern besteht. Beides ist bei der GeWoSüd mit rund 5.000 Mitgliedern nicht der Fall.
Bis auf den Umstand, dass der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns und damit die Auszahlung der Dividende erst im kommenden Jahr erfolgen kann, bringt die Verschiebung keine Einschränkungen mit sich.
Beides zusammen – die aktuell unsichere Lage und die Nachteile eines Umlaufverfahrens – haben uns bewogen, die Mitgliederversammlung erneut zu verschieben. Wir planen jetzt einen neuen Termin im Juni 2021 und wollen dabei die beiden Geschäftsjahre 2019 und 2020 in einer Versammlung behandeln, in getrennten Blöcken und getrennten Beschlüssen. Dieses Jahr hat uns allen deutlich gezeigt, dass Vorhersagen sehr schwierig sind. Daher kann es sein, dass auch dieser Plan nicht umgesetzt werden kann. Dann wird uns nichts anderes übrigbleiben, als die Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren durchzuführen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund und achten Sie bitte aufeinander!