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  4. Mietendeckel-Urteil – erste Erklärung

03.05.2021

Mietendeckel-Urteil – erste Erklärung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist unmissverständlich: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig. Das Gericht hat dies nicht inhaltlich begründet, sondern die Verfassungswidrigkeit schon aus formalen Gründen festgestellt. Der Berliner Senat war nicht befugt, eine gesetzliche Regelung zum Mietrecht zu beschließen, weil es in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt und dort abschließend geregelt ist.

Die GeWoSüd hat von Anfang deutlich gemacht, dass sie den Mietendeckel für den falschen Weg hält, die Wohnungsnot in Berlin zu lindern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es gibt ein Mietenproblem, aber der Mietendeckel ist nicht die Lösung. Insofern sind wir erleichtert, dass dieser Fehler korrigiert wurde und nun über praktikable Maßnahmen in der Wohnungspolitik diskutiert werden kann.

 

Das Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit und es gibt Mut für Investitionen in neue Wohnungen und mehr Wohnqualität. Seit über hundert Jahren ist es das zentrale Anliegen der GeWoSüd, seinen Mitgliedern gute Wohnungen zu bezahlbaren Nutzungsgebühren zu bieten. Das soll auch für die aktuellen und künftigen Generationen so bleiben und dafür wollen wir weiterhin die Qualität der Bestandswohnungen sicherstellen und verbessern sowie in neue Wohnungen investieren. Der Mietendeckel hätte dies erheblich erschwert.

 

In der GeWoSüd mussten nur 29 von 2600 Nutzungsgebühren infolge des Mietendeckels abgesenkt werden. Die Mieten bei der GeWoSüd lagen schon immer unter den Werten des Mietspiegels, eine Deckelung war nicht erforderlich.

 

Anpassungen infolge des Urteils wird es geben, wenn die notwendigen Gespräche geführt wurden. Niemand soll infolge des Urteils überfordert werden. Wir werden die Mitglieder laufend über das weitere Vorgehen informieren.

 

(obenstehendes Bild: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg)

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