Dafür wurde in einem ersten Schritt Mitte Februar eine sogenannte Geschwindigkeitsmessanlage in Betrieb genommen. Das Gerät steht vor der Reglinstraße 18 und registriert sämtliche Bewegungen vom Torbogen Röblingstraße 27-29 hin zur Reglinstraße 18.
Im verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung, welche Geschwindigkeit damit konkret gemeint ist. Dafür gibt es aber eine größere Anzahl rechtskräftiger Gerichtsurteile, wonach sich Schrittgeschwindigkeit deutlich unter 20 km/h bewegen sollte. Der dehnbare Bereich wird mit sieben bis maximal 15 km/h angegeben. Daher wird das bewusste Langsam-Fahren ab sofort mit einem grünen Lächeln belohnt.
Wer zu schnell unterwegs ist, den schaut das Smiley traurig an. Nach ersten Auswertungen der Messungen können wir feststellen, dass ein Großteil der Autofahrer durchaus bemüht ist, ein Lächeln gezeigt zu bekommen: Ist die Einfahrtsgeschwindigkeit bei manchem überhöht und das Smiley schaut traurig, wird offensichtlich solange abgebremst, bis ein Lächeln über die Anzeige huscht.
Leider gibt es aber auch Autofahrer, die gleich hinter dem Schild wieder stark beschleunigen, obwohl natürlich auch auf den folgenden Bereichen der Reglin- und der Suttnerstraße Schrittgeschwindigkeit gilt. Voraussichtlich im Mai werden an zwei Stellen in der Suttnerstraße Bodenschwellen montiert, die ebenfalls zum rücksichtsvollen Fahren motivieren sollen.