Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen enthielten keine wesentlichen Bestandteile wie etwa die Erhöhung der Geschäftsanteile oder die Erweiterung der Pflichtbeteiligung; auch die Höhe der Dividende stand nicht zur Diskussion.
Die Änderungen bezogen sich weitgehend auf die seit 2017 zum zweiten Mal geänderte Mustersatzung des GdW (Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.). Vorgesehen war, in Blöcken abzustimmen, die den 11 Abschnitten der Satzung entsprechen. Markus Hofmann erläuterte zunächst jede dieser Änderungen, zum Teil ausführlich, sprach auch über die Motive und praktische Bezüge. An einigen Stellen wurde ausführlich diskutiert und auch Gegenvorschläge gemacht. Diese Paragrafen wurden einzeln zur Abstimmung gebracht.
Im Ergebnis wurden die vorgeschlagenen Änderungen entweder einstimmig oder mit ein bis drei Gegenstimmen angenommen. Mit einer Ausnahme: Eine rein sprachliche „Verbesserung“ wurde als „Verschlimmbesserung“ entlarvt – sie wurde abgelehnt.