Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur transparenten Darstellung des vorangegangenen Geschäftsjahres gibt der Vorstand einen Lagebericht und stellt den Jahresabschluss vor. Der Aufsichtsrat berichtet über seine Tätigkeit.
Die Mitgliederversammlung beschließt über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats, der den Vorstand bestellt.
Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile. So bestimmen die Mitglieder demokratisch über die wesentlichen Entwicklungen ihres Unternehmens.
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Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Er besteht aus neun Mitgliedern, von denen in jedem Jahr drei für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wenn Sie Kontakt zum Aufsichtsrat aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsführung
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und wird dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle und in den Wohnanlagen unterstützt.
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